Ja, es ist wahr, dass man in Arnstadt gut und preiswert leben kann:
aber
auch hier wird einem natürlich selten etwas geschenkt.
Ein Mindesteinkommen
gehört daher zu den unbedingten Notwendigkeiten Ihres persönlichen
Wohlbefindens.
Ein Studium kostet eben einfach. Die folgenden Informationen möchten Ihnen
helfen, Ihr ganz persönliches Finanzierungsmodell zu erstellen und die
Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Studium zu schaffen:
Die
Finanzierbarkeit.
BAFöG
Zuständig für eine BAFöG Entscheidung und ggf. Bewilligung der Studenten der FH KUNST ARNSTADT ist:Das Studentenwerk Thüringen
www.stw-thueringen.de >
Info: Auch für die Arnstädter Student/-innen gilt natürlich: Sie dürfen das, was Sie an Studiengebühren zahlen, zusätzlich an Arbeitseinkommen dazu verdienen, ohne dass es auf Ihr BAFÖG angerechnet wird. Alle weiteren Informationen bitte direkt in Ilmenau abfragen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen ebenfalls alle uns zur Verfügung stehenden Informationen bereit oder wir können Ihnen sagen, wo Sie weitere bekommen.
Neben dem Studium arbeiten
Wer nicht BAFÖG-berechtigt ist und auch sonst keinerlei Förderung erhält, muss deshalb nicht auf sein Wunsch-Studium verzichten. Die Betriebsplanung der FH KUNST ARNSTADT wird so ausgelegt sein, das beispielsweise bestimmte Tätigkeiten der Reinigung und Pflege ebenso wie Service und bestandssichernde Maßnahmen auch von den Studenten selbst ausgeführt werden können. Natürlich gegen eine feste Bezahlung. Diese Tätigkeiten werden aber limitiert sein. Daher werden wir Ihre eigenen Bemühungen immer mit Vorschlägen begleiten, wo sich Möglichkeiten ergeben, in der vorlesungsfreien Zeit der FH KUNST in Arnstadt und der nahen Umgebung einen preis-leistungsgerechten Nebenjob anzunehmen.
Stipendien
Stipendien sollten nicht das letzte Mittel, sondern für den einen oder
anderen eine gute Alternative sein. Private oder öffentliche Einrichtungen
vergeben Stipendien, denen unterschiedlichen Vergabekriterien zugrunde
liegen.
Bitte beantragen Sie ein Stipendium direkt bei den entsprechenden
Vergabestellen. Manchmal ist es auch ratsam oder sogar Bedingung sich über
eine Vertrauensperson der Stiftung vorschlagen zu lassen. Natürlich gilt
auch hier in jedem Falle: unbedingt die Fristen einhalten!
Was Sie im Vorfeld machen können: Überlegen Sie sich genau, welche
Beweggründe Sie in den persönlichen Gesprächen "zum Besten geben" können.
Ein möglicher positiver Bescheid hängt auch von Ihrem Auftreten und Ihren
überzeugenden Vorstellungen ab.
Hier nur eine Vorauswahl. Bemühen Sie sich bitte darüber hinausgehend um weitere Adressen.
Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
Rosenthaler Str. 40-41
10178 Berlin
Tel. 030/285 34-0
www.boell.de >
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Str. 39
40476 Düsseldorf
Tel. 0211/7778-0
www.boeckler.de >
Hanns-Seidel-Stiftung e. V.
Lazarettstr. 33
80636 München
Tel. 089/1258 300 od. –301
www.hss.de >
Friedrich-Naumann-Stiftung
Postfach 900164
14437 Potsdam
Tel. 0331/7019-0
www.fnst.org >
Ev. Studienwerk e. V.
Villigst Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Tel. 02304/755-196
www.evstudienwerk.de >
Friedrich-Ebert-Stiftung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel. 0228/883-0
www.fes.de >
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Rahthausallee 12
53757 Sankt Augustin
Tel. 02241/246-0
www.kas.de >
Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung
Baumschulallee 5
53115 Bonn
Tel. 0228/983 84-0
www.cusanuswerk.de >
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Postfach 200404
53134 Bonn
Tel. 0228/882-491
www.daad.de >
Studienstifung des deutschen Volkes e. V.
Ahrstr. 41
53175 Bonn
Tel. 0228/82096-0
www.studienstiftung.de >
Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Tel. 030/44310-138
www.rosaluxemburgstiftung.de >
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel. 030/2033-1540
www.sdw.org >
Die einzelnen Organisationen geben Ihnen über ihre Internet-Adressen alle wichtigen Informationen. Und bedenken Sie bitte, ganz gleich, wie aufwendig ein Antrag ausfällt, im Falle eines positiven Bescheides hat sich ein möglicher Zeitaufwand allemal gelohnt. Hinzu kommt noch, dass die Gelder in vielen Fällen nicht zurückgezahlt werden müssen!
Bildungskredit
Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in
fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen
Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen. Die Förderung erfolgt
unabhängig von Ihrem Vermögen und Einkommen oder dem Ihrer Eltern. Hier wird
Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot
geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar war. Innerhalb
eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden. Der
zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.
Ihren Kreditantrag richten Sie bitte an das Bundesverwaltungsamt. Hier wird
geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites
vorliegen. Gegebenenfalls wird Ihnen dann ein Bewilligungsbescheid und eine
Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches
Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
beigefügt.
Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und
grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die Kreditanstalt für
Wiederaufbau Bankengruppe. Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie
erfolgt die Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.
KfW-Studienkredit
Dieser Studienkredit hilft, Ihre Lebenshaltungskosten im Erststudium zu
finanzieren - unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und dem
eigenen. Bevor Sie sich allerdings für eine Beantragung entscheiden, testen
Sie am besten mit Hilfe des Tilgungsrechners auf beispielsweise
www.kfw-foerderbank.de > welche Verschuldung mit einem Kredit
verbunden sein
würde.
Die monatliche Auszahlung liegt zwischen 100 und 650 Euro. Der Zinssatz ist
verhältnismäßig niedrig und es sind keine Sicherheiten erforderlich. Weitere
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Website oder den Merkblattangeboten des
Anbieters.
achtung!
am Samstag, den 9 Juni, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Informationsveranstaltungen zu den Studiengängen, Vorträge, Lesungen, Live-Musik, Gespräche mit Professoren, Professorinnen und Studierenden, Mappenberatung, Rundgang, Essen, Trinken, Grillstation und vieles mehr
Wir bitten um Anmeldung unter
info@fh-kunst.de >
höhepunkte
Die FHKUNST Arnstadt bietet den Kunstklassen der 11. und 12. Jahrgänge die Möglichkeit zur Teilnahme an einer "offenen Vorlesung".
Mehr dazu >

Die Studiengänge Freie Bildende Kunst, Kommunikationsdesign und Kunsttherapie sind seit dem 14.12.2010 durch Beschluss der Akkreditierungskommission der AHPGS Freiburg akkreditiert.
